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Die Einwilligungserklärung muss sich nach §2 der Melderegisterauskunftsverordnung auf die Einholung einer erweiterten Melderegisterauskunft beziehen.
Sie müssen einen Nachweis hinterlegen um Ihr Interesse zu begründen.
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Falls Sie noch weitere Anmerkungen oder Hinweise zu Ihrem Antrag geben möchten, können Sie das unten stehende Feld
dazu nutzen. Ihr zuständiger Sachbearbeiter wird Ihre Anmerkungen weitestmöglich beachten.
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