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Hundesteuerabmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Spezielle Hinweise

Seit dem 01.07.2013 muss jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, im zentralen Hunderegister Niedersachsens registriert sein. Im zentralen Register werden die Angaben der Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hund gespeichert wie Rasse, Alter, Geschlecht und Kennnummer des Hundes sowie die Anschrift der Halter.

Mehr Informationen unter

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz