Urkunden aus dem Geburtenregister


Leistungsbeschreibung


Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Spezielle Hinweise

Sie müssen Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anmelden. Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die Sie mit den unten stehenden Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunde
  • evtl. Vaterschaftsanerkennung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an das für die Geburt Ihres Kindes zuständige Standesamt.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Standesamt

Kontaktpersonen


  • Frau Rösche
  • Frau Bauschulte
  • Frau Schubert