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Urkunden aus dem Geburtenregister


Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Spezielle Hinweise

Sie müssen Ihr Kind binnen einer Woche  bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt  anmelden. Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die Sie mit den unten stehenden Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunde
  • evtl. Vaterschaftsanerkennung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine  Geburtsurkunde  ausgestellt werden.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an das für die Geburt Ihres Kindes zuständige Standesamt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport